Hallo.
Ich bin auch gerade an diesem Thema.
Ich habe mich für EINEN Zusatzscheinwerfer (Lightbar) entschieden, der eine Zulassung hat. Mein Mercedes-LKW-Fachmann ist der Meinung, das dieser in BW verboten ist, da er aus 12 LED besteht, aber nur 4 Zusatzscheinwerfer erlaubt seien. Montage auf jeden Fall oben, unten würde der Luftstrom zur Motorkühlung beeinträchtigt werden (Frankia Integrierter auf Mercedes).
camperboard.de/CB2024/index.php?attachment/6335/
Jetzt habe ich nochmals den Hersteller angeschrieben und das Verkehrsministerium in BW. Die Behörde scheint keine Eile zu haben, bisher nichts gehört.
Meine Fragen waren:
Ich war heute in meiner Mercedes-Werkstatt und habe mich mit dem LKW-Werkstattleiter unterhalten.
Er ist der Überzeugung, dass ich mit diesem Fernscheinwerfer meine Zulassung riskiere.
In Baden-Württemberg scheint es wohl eine Bestimmung zu geben, dass nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer an einem LKW installiert sein dürfen.
Da die Lightbar aber 12 LED hat, würde die Gesamtzahl überschritten.
Ist Ihnen das bekannt oder können Sie mir eine Garantie geben, dass ich keine Problem mit TÜV, Polizei oder Zulassungsstelle haben werde?
Die Antwort:
...die Bestimmung hinsichtlich der 4 Scheinwerfer (!) gilt bundesweit.
Es gibt keinerlei bundeland-spezifischen Bestimmungen.
Dies hat jedoch nichts mit der Anzahl verbauter LED-Chips zu tun, sondern
Lediglich mit den gesamten Scheinwerfer.
Ihr Werkstattleiter scheint sich mit den ECE-Bestimmungen nur sehr begrenzt auszukennen,
ansonsten würde er hier besser Bescheid wissen.
Wir arbeiten seit Jahren mit Industrie bis hin zu Autoherstellern zusammen. Die Zulassungen
sind soweit vollumfänglich legitim.
Was Sie beachten müssen, ist die Anzahl der Scheinwerfer und die maximale Referenzzahl aller
verbauten Scheinwerfer. Diese darf 100 nicht überschreiten.
Die FX23 hat eine Bewertung von 2x25, damit bleiben Ihnen für die Hauptscheinwerfer noch 50 übrig.
Dies sollte kein Problem darstellen. Weitere Scheinwerfer sind vermutlich nicht mehr im legalen Rahmen
anbaubar.
Diese Antwort ist doch brauchbar, oder?
Hier noch eine Antwort zum Montageort:
...ich würde es abhängig davon machen, wo das Licht der Lightbar primär benötigt wird.
Bei den regulären Scheinwerfern montiert macht es dann Sinn, wenn eher der Nahbereich erhellt werden soll.
Nutzung als Fernlicht >50m, dann oberhalb der Windschutzscheibe.
Wichtig ist, dass Sie den Neigungswinkel nach unten nicht so weit verstellen, dass Sie selbst durch Reflektionen in der Scheibe
Geblendet werden.
Gruß Joe