Der Heckträger gehört auch zur Ladung; selbst wenn kein Fahrrad drauf ist!
Wolfgangs "Heckladung" ist dagegen völlig Vorschriftswidrig. Die Heckleuchten werden durch Ladung UND durch die Warntafel verdeckt und sind nicht aus jedem Blickwinkel sichtbar!. Da ist ein Heckbalken am Träger mit Kennzeichen und Schlussleuchten Vorschrift! Auch in Deutschland.