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Österreich führt „Winterreifenpflicht" für Lkw und Busse einAuch Mitführen von Schneeketten erforderlich
Österreich hat mit einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Einführung einer „Winterreifenpflicht" sowie Mitführungspflicht von Schneeketten in den Wintermonaten für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht beschlossen. Diese Verpflichtung gilt für den Zeitraum von jeweils 15. November bis 15. März des nachfolgenden Jahres.
Betroffen sind die Lenker von Güterkraftfahrzeugen der Klassen N2 (3,5 - 12 t zul. Gesamtgewicht) und N3 (mehr als 12 t zul. Gesamtgewicht) sowie für Fahrzeuge, die in der Personenbeförderung eingesetzt werden (Klassen M2 und M3).
Die „Winterreifen" (erlaubt sind auch M+S Reifen) sind an der Antriebsachse anzubringen und müssen eine Profiltiefe von mindestens 5 mm (Diagonalreifen) bzw. von mindestens 4 mm (Radialreifen) aufweisen.
Außerdem müssen im genannten Zeitraum auch geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt.
Ausnahme: Die Mitnahme von Schneeketten ist nicht erforderlich, wenn bauartbedingt keine Montage von Schneeketten möglich ist bzw. wenn der Autobus im Linienverkehr eingesetzt wird (=alle Verkehre auf Basis einer Linienkonzession).In diesen Fällen gibt es unverändert keine generelle gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen von Schneeketten. Der Lenker ist allerdings letztlich dafür verantwortlich, aufgrund der jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnisse eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Schneeketten für eine gefahrlose Benützung einer Straße notwendig sind. Die Verwendung von Schneeketten kann aber durch das Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ für bestimmte Straßenabschnitte angeordnet werden. In diesem Fall müssen ab dem Verkehrszeichen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sein.
Die Schneeketten müssen der ÖNORM entsprechen. Gleichwertige Produkte aus den EU-Ländern mit CE-Nummer sind zulässig. Ketten müssen grundsätzlich so gebaut sein, dass die gesamte Lauffläche der Reifen bedeckt sind und die Kette in jeder Radstellung mit der Fahrbahn Kontakt hat.
Ich habe leider das entsprechende Gesetz oder die Verordnung bisher nicht gefunden und nicht rausgefunden ob das auch für schwere Wohnmobile gilt. Aber ohne Winterreifen würde ich auch nicht unterwegs sein wollen.