die beschränkung des zuggesamtgewichtes gilt nur für die prüfsteigung
das h.
das fahrzeug darf 1250kg ziehen bei unbeschränkter steigung dann greift das zuggesamtgewicht
bei 8%steigung darf das fahrzeug 1500kg ziehen
dann darf das zul gesamtgewicht des fahrzeugs und die 1500kg ausgenutzt werden
gruß
jochen
Bin am verzweifeln....
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die beschränkung des zuggesamtgewichtes gilt nur für die prüfsteigung
das h.
das fahrzeug darf 1250kg ziehen bei unbeschränkter steigung dann greift das zuggesamtgewicht
bei 8%steigung darf das fahrzeug 1500kg ziehen
dann darf das zul gesamtgewicht des fahrzeugs und die 1500kg ausgenutzt werden
gruß
jochen -
Hallo zusammen,
nochmal ich das ist leider wirklich so, daß bei mir das Gesamtzuggewicht eingeschränkt ist. Weiterhin habe ich aber keine Angabe mehr, bei welcher Steigung! Dazu muß erwähnt werden, daß ich den Wagen erst im Mai angemeldet und so die neue Zulassungsbescheinigung erhalten habe. Und da ist meines Wissens nirgendwo die Rede von einer bestimmten Steigung. Ich habe mir beide Teile sehr genau angesehen, aber nichts zu finden. Den alten Brief habe ich auch noch, mal sehen, was da noch zu finden ist.
Ich könnte mir vorstellen, daß die Beschränkung auf 3495kg mit den neuen Führerscheinklassen zusammenhängt. Die alte Klasse 3 war bis 7,5t Gesamtgewicht, die neue nur bis 3,5t. Für die Neulinge unter den Führerscheininhabern ist das sicherlich auch noch ein interessanter Aspekt.
Dirk
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Hallo zusammen,
nochmal ich das ist leider wirklich so, daß bei mir das Gesamtzuggewicht eingeschränkt ist. Weiterhin habe ich aber keine Angabe mehr, bei welcher Steigung! Dazu muß erwähnt werden, daß ich den Wagen erst im Mai angemeldet und so die neue Zulassungsbescheinigung erhalten habe. Und da ist meines Wissens nirgendwo die Rede von einer bestimmten Steigung. Ich habe mir beide Teile sehr genau angesehen, aber nichts zu finden. Den alten Brief habe ich auch noch, mal sehen, was da noch zu finden ist.
Ich könnte mir vorstellen, daß die Beschränkung auf 3495kg mit den neuen Führerscheinklassen zusammenhängt. Die alte Klasse 3 war bis 7,5t Gesamtgewicht, die neue nur bis 3,5t. Für die Neulinge unter den Führerscheininhabern ist das sicherlich auch noch ein interessanter Aspekt.
Dirk
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Zitat
Original von Newone
:314: für eure umgehenden Antworten :314:Nun kann ich die WOWA Händler abklappern und ein entsprechendes Modell kaufen.
:113:
Hallo,
kannst hier ja mal dein Fahrzeug und den Wunsch-WoWa eingeben, dann siehste ob das Gespann fahrbar wäre
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Zitat
Original von Newone
:314: für eure umgehenden Antworten :314:Nun kann ich die WOWA Händler abklappern und ein entsprechendes Modell kaufen.
:113:
Hallo,
kannst hier ja mal dein Fahrzeug und den Wunsch-WoWa eingeben, dann siehste ob das Gespann fahrbar wäre
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Hallo Stelle mich mal kurz vor Ich heiße Peter und habe gerade unser Wohnmobil wieder abgegeben und einen Wohnwagen gekauft. Haiopei Ich Fahre auch einen Mondeo Kombi 2.2tdci und ziehe einen Fendt 560WG mit 1800kg zul.Gesamtgew.Bei mir steht Lehrgewicht 1555kg und zulässiges Gesamtzuggewicht 3750kg.das heißt ich kann meinen Wohnwagen bis 1800kg beladen und kann dann noch 395kg in mein Fahrzeug packen.Vebessert mich wenn ich falsch liege.
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Hallo Stelle mich mal kurz vor Ich heiße Peter und habe gerade unser Wohnmobil wieder abgegeben und einen Wohnwagen gekauft. Haiopei Ich Fahre auch einen Mondeo Kombi 2.2tdci und ziehe einen Fendt 560WG mit 1800kg zul.Gesamtgew.Bei mir steht Lehrgewicht 1555kg und zulässiges Gesamtzuggewicht 3750kg.das heißt ich kann meinen Wohnwagen bis 1800kg beladen und kann dann noch 395kg in mein Fahrzeug packen.Vebessert mich wenn ich falsch liege.
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Hallo zusammen,
Peter, Du hast den 2,2l-Motor, deswegen würde ich tippen, daß daher das höhere Gesamtzuggewicht resultiert. Ansonsten gebe ich Dir recht, habe noch mal schnell nachgerechnet
An Deiner Stelle würde ich jedoch den Zugwagen noch mal wiegen lassen, denn meist steht in den Zusatzbemerkungen, daß diese Gewicht je nach Ausstattung schwanken kann. Zum Beispiel wiegt meine komplette Anhängerkupplung um die 20kg (laut Datenblatt), was bei mir schon mal auf das Leergewicht gerechnet werden muß. Und so zieht sich das durch, Klimaanlage, Schiebedach, Standheizung, Alufelgen, etc., all das wird oft nicht im Leergewicht berücksichtigt.
Wobei sich jetzt mir gerade die Frage aufdrängt, zählte zum Leergewicht schon der Fahrer (meist mit 75kg angenommen) dazu oder nicht?Und wie schon mehrmals erwähnt, schaut auf die Führerscheinklasse, ob überhaupt Fahrzeuge (inkl. Anhänger) mit mehr 3,5t gefahren werden dürfen. Meines Wissens besteht die Gewichtsbeschränkung auf 3,5t (auch mit der damaligen Klasse 3) schon etwas länger.
Dirk
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Hallo zusammen,
Peter, Du hast den 2,2l-Motor, deswegen würde ich tippen, daß daher das höhere Gesamtzuggewicht resultiert. Ansonsten gebe ich Dir recht, habe noch mal schnell nachgerechnet
An Deiner Stelle würde ich jedoch den Zugwagen noch mal wiegen lassen, denn meist steht in den Zusatzbemerkungen, daß diese Gewicht je nach Ausstattung schwanken kann. Zum Beispiel wiegt meine komplette Anhängerkupplung um die 20kg (laut Datenblatt), was bei mir schon mal auf das Leergewicht gerechnet werden muß. Und so zieht sich das durch, Klimaanlage, Schiebedach, Standheizung, Alufelgen, etc., all das wird oft nicht im Leergewicht berücksichtigt.
Wobei sich jetzt mir gerade die Frage aufdrängt, zählte zum Leergewicht schon der Fahrer (meist mit 75kg angenommen) dazu oder nicht?Und wie schon mehrmals erwähnt, schaut auf die Führerscheinklasse, ob überhaupt Fahrzeuge (inkl. Anhänger) mit mehr 3,5t gefahren werden dürfen. Meines Wissens besteht die Gewichtsbeschränkung auf 3,5t (auch mit der damaligen Klasse 3) schon etwas länger.
Dirk
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Hallo,
beim Mondeo war es in den ersten Produktionsjahren so, daß das zulässige Gesamtzuggewicht bei 3.490kg lag.
Bei späteren Baujahren wurde es dann auf 3.750kg angehoben. -
Hallo,
beim Mondeo war es in den ersten Produktionsjahren so, daß das zulässige Gesamtzuggewicht bei 3.490kg lag.
Bei späteren Baujahren wurde es dann auf 3.750kg angehoben. -
Moin, moin und noch schöne Feiertage! Selbstverständlich kann man die Anhängelast ausnutzen ohne Probleme mit den Udels zu bekommen...Sinnvoll erscheint mir als GG des Wowa 80 % des Leergewichts des Motorwagens ("Alte" 100 km/h -Regelung). Wichtiger ist aber maximale Stützlast und vernünftiges WoWa Chassis (ALKO-Schräglenker und AKS 2004 oder 3004)
Weiterhin vernüftige Markenreifen ohne Tragfähigkeits- Abzug. Viele WoWa Hersteller nutzen die Tragfähigkeit gnadenlos aus => die Reifenpanne ist vorprogrammiert...
Kannst ja mal hören lassen, was Du habern willst...
"Alles wird gut..."
Michael. -
Moin, moin und noch schöne Feiertage! Selbstverständlich kann man die Anhängelast ausnutzen ohne Probleme mit den Udels zu bekommen...Sinnvoll erscheint mir als GG des Wowa 80 % des Leergewichts des Motorwagens ("Alte" 100 km/h -Regelung). Wichtiger ist aber maximale Stützlast und vernünftiges WoWa Chassis (ALKO-Schräglenker und AKS 2004 oder 3004)
Weiterhin vernüftige Markenreifen ohne Tragfähigkeits- Abzug. Viele WoWa Hersteller nutzen die Tragfähigkeit gnadenlos aus => die Reifenpanne ist vorprogrammiert...
Kannst ja mal hören lassen, was Du habern willst...
"Alles wird gut..."
Michael. -
Zitat
Original von gardevias
StVZO, §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen:http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php
der weiter oben genannte "stützlastbonus" ist reines wunschdenken.
die stützlast kommt nur bei der gesamtmasse = achslast + stützradlast in betracht.nachsatz: die fronttriebler sind als zugfahrzeug nicht wirklich das gelbe vom ei.
um die traktion erträglich zu halten, ist es ratsam das zugfahrzeug bis zum zul. gesamtgewicht zu beladen und dabei möglichst viel gewicht vor der hinterachse zu plazieren. sonst scharren audi und co schon bei schotterstrecken mit rel. geringer steigung mit den vorderhufen.beim Gasgeben sind da samtsocken angeraten.
stimme zu, denn bei meinem frontgetrieben Espace mit hohem Drehmoment und Leistung hatten die Vorderreifen immer nur die halbe Lebensdauer der Winterreifen, bei höheren Geschwindigkeiten mit WoWa am Heck (1oo km/h) gibt es da wohl so etwas wie "Mikroschlupf "(= Radiergummieffekt)
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Zitat
Original von gardevias
StVZO, §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen:http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php
der weiter oben genannte "stützlastbonus" ist reines wunschdenken.
die stützlast kommt nur bei der gesamtmasse = achslast + stützradlast in betracht.nachsatz: die fronttriebler sind als zugfahrzeug nicht wirklich das gelbe vom ei.
um die traktion erträglich zu halten, ist es ratsam das zugfahrzeug bis zum zul. gesamtgewicht zu beladen und dabei möglichst viel gewicht vor der hinterachse zu plazieren. sonst scharren audi und co schon bei schotterstrecken mit rel. geringer steigung mit den vorderhufen.beim Gasgeben sind da samtsocken angeraten.
stimme zu, denn bei meinem frontgetrieben Espace mit hohem Drehmoment und Leistung hatten die Vorderreifen immer nur die halbe Lebensdauer der Winterreifen, bei höheren Geschwindigkeiten mit WoWa am Heck (1oo km/h) gibt es da wohl so etwas wie "Mikroschlupf "(= Radiergummieffekt)
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Zitat
Original von sturmvogel
stimme zu, denn bei meinem frontgetrieben Espace mit hohem Drehmoment und Leistung hatten die Vorderreifen immer nur die halbe Lebensdauer der Winterreifen, bei höheren Geschwindigkeiten mit WoWa am Heck (1oo km/h) gibt es da wohl so etwas wie "Mikroschlupf "(= Radiergummieffekt)Hallole,
ja, Frontantrieb frisst Reifen. das ist mir auch schon öfters aufgefallen. Wird bei mir unter allgemeine Betriebskosten abgehakt. Hilft ja eh nichts.
Bei meinem ersten Gespann (Citroen BX vor Hobby 420) mit damals strammen 64 Diesel-PS war der Effekt natürlich noch nicht so ausgeprägt wie heute mit 110 KW. Da zerrt natürlich etwas mehr auch an den Reifen. Aber Hand aufs Herz ... die Leistung hat man ja auch bewusst "eingekauft", also muss man eben mit dem Reifenverschleiß leben
Viele Grüße von Rapido
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Zitat
Original von sturmvogel
stimme zu, denn bei meinem frontgetrieben Espace mit hohem Drehmoment und Leistung hatten die Vorderreifen immer nur die halbe Lebensdauer der Winterreifen, bei höheren Geschwindigkeiten mit WoWa am Heck (1oo km/h) gibt es da wohl so etwas wie "Mikroschlupf "(= Radiergummieffekt)Hallole,
ja, Frontantrieb frisst Reifen. das ist mir auch schon öfters aufgefallen. Wird bei mir unter allgemeine Betriebskosten abgehakt. Hilft ja eh nichts.
Bei meinem ersten Gespann (Citroen BX vor Hobby 420) mit damals strammen 64 Diesel-PS war der Effekt natürlich noch nicht so ausgeprägt wie heute mit 110 KW. Da zerrt natürlich etwas mehr auch an den Reifen. Aber Hand aufs Herz ... die Leistung hat man ja auch bewusst "eingekauft", also muss man eben mit dem Reifenverschleiß leben
Viele Grüße von Rapido
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Moin Newone,
nicht verzweifeln. Falls Dein PKW bei Beladung und voller Stützlast zu sehr in die Knie geht, sprich mal mit Deiner Werkstatt. Die haben härtere Federn für die Hinterräder, der Wagen bleibt dann waagerechter und die Vorderräder greifen wieder besser. Nachteil: sportliches Verhalten bei unebner Strasse. -
Moin Newone,
nicht verzweifeln. Falls Dein PKW bei Beladung und voller Stützlast zu sehr in die Knie geht, sprich mal mit Deiner Werkstatt. Die haben härtere Federn für die Hinterräder, der Wagen bleibt dann waagerechter und die Vorderräder greifen wieder besser. Nachteil: sportliches Verhalten bei unebner Strasse. -
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